Ablauf einer MEDIATION
Ein typischer Ablauf sieht wie folgt aus:
◦ Erstkontakt (Phase 0)
Bei dem ersten Kontakt meldet sich eine Konfliktpartei und trägt ihr Anliegen (Problem, Ärger, Unzufriedenheit) vor. Der Mediator klärt insbesondere die Frage, ob eine Mediation für eine Lösung des Konfliktes denkbar ist. Zum Schluss wird geklärt, wer im Falle einer Mediation die andere Konfliktpartei einlädt.
◦ Vorbereitung und Mediationsvertrag (Phase 1)
Die Konfliktparteien treffen sich zur Klärung des Vorgehens. Dabei steht die Klärung der Frage im Vordergrund, ob Mediation ein geeignetes und von allen Konfliktparteien akzeptiertes Verfahren für die Konfliktlösung ist. Hier werden zwischen den Konfliktparteien die Gesprächsregeln und die Vertraulichkeit vereinbart. Hier wird auch die Entscheidung über das weitere Vorgehen getroffen und ggf. der Mediationsvertrag geschlossen.
◦ Themensammlung (Phase 2)
Die Beteiligten treffen sich, um die zu bearbeitenden Themen zu sammeln. Die Themensammlung soll möglichst umfassend sein und alle konfliktrelevanten Themen erfassen.
◦ Interessensklärung (Phase 3)
Nachdem die Reihenfolge der Konfliktpunkte feststeht, hat jede Partei die Möglichkeit, ihre eigenen Wünsche und Bedürfnisse zu dem zunächst zu behandelden Thema herauszufinden und offen zu legen (Themenerhellung). Die unterschiedlichen Sichtweisen werden dadurch deutlich und die dahinterstehenden Interessen werden sichtbar gemacht.
◦ Kreative Ideensuche (Phase 4)
In dieser Phase werden Lösungen gesucht. Jeder kann seine Vorstellungen und Ideen mitteilen, ohne dass eine Bewertung erfolgt. Dies erfolgt z.B. durch die Methode des „Brainstormings“ (Sammeln von spontanen Einfällen).
◦ Auswahl und Bewertung von Lösungsmöglichkeiten (Phase 5)
Aus der Vielzahl von Ideen wählen die Beteiligten die geeigneten Vorschläge aus. Die Lösungsvorschläge werden auf ihre Realisierbarkeit hin geprüft und einer Risikobetrachtung unterzogen. Eventuell werden die externen Berater (Rechtsanwälte, Steuerberater u.a.) der Konfliktparteien hinzugezogen, um die Lösungsvorschläge zu beurteilen und auch rechtlich zu würdigen.
◦ Vereinbarung und Umsetzung (Phase 6)
Nachdem alle Lösungsmöglichkeiten abgewägt wurden, werden konkrete Vereinbarungen getroffen. Anschließend werden die Absprachen schriftlich festgehalten und ggf. ein Termin für ein sog. "Nachsorgegespräch" vereinbart.
Es besteht die Möglichkeit, eine rechtsverbindliche Vereinbarung unter Einbeziehung eines Notars zu schließen.