Voraussetzungen, die die Beteiligten mitbringen müssen:
◦ Freiwilligkeit
Alle Beteiligten müssen freiwillig und ohne jegliche äußere Zwänge am Mediationsverfahren teilnehmen. Sie müssen ferner auch die Möglichkeit haben, zu jeder Zeit vorzeitig und ohne Nachteile aus dem Verfahren aussteigen zu können und dieses zu beenden.
◦ Eigenverantwortlichkeit
Alle beteiligten Konfliktparteien sind für die Lösung des Konfliktes selbst verantwortlich, es gibt keinen übergeordneten Schieds- oder Richterspruch.
◦ Neutralität
und Allparteilichkeit
Der Mediator leitet das Mediationsverfahren absolut neutral. Er sorgt für eine umfassende Information aller Beteiligten und beachtet den Grundsatz der Allparteilichkeit.
◦ Vertraulichkeit
Alle Beteiligten garantieren eine uneingeschränkt geltende Vertraulichkeit in der nicht-öffentlich durchzuführenden Mediation.
◦ Wille zur Konfliktlösung
Grundsätzlich muss der Wille zur Lösung des Konfliktes bestehen. Nur dann kann ein Mediationsverfahren auch mit einem tragfähigen Ergebnis abschließen. Eine konstruktive Teilnahme aller Beteiligten ist unverzichtbar.